JobTicket
Bitte lesen Sie vor Abschluss die allgemeinen Informationen
Allgemeine Informationen
Antragstellung und Bedingungen:
- Die Antragstellung muss bis zum 10. des Monats eingehen, damit das Deutschlandticket-Jobticket für den Folgemonat zur Verfügung steht.
- Ein bereits bestehendes ABO muss selbstständig bis zum 23. eines Monats bei der RSAG gekündigt werden.
- Für die Beantragung und Nutzung eines Jobtickets ist ein aktives Beschäftigungsverhältnis notwendig.
Fertigstellung und Abbuchung:
- Das Deutschlandticket-Jobticket erhalten Sie nach Fertigstellung persönlich im Frontoffice des Geschäftsbereichs Personal.
- Die Abbuchung erfolgt über die monatliche Gehaltsabrechnung.
Laufzeit und Kündigung:
- Das Deutschlandticket-Jobticket hat eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten und verlängert sich jeweils um weitere 6 Monate.
- Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit.
Der Vertrag endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf,
- sofern der Vertrag zwischen Arbeitgeber und dem VVW gekündigt oder aufgehoben ist
- sofern das Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und endet
- mit Eintritt in die Freistellungsphase der Altersteilzeit
- mit Ablauf der Entgeltfortzahlung bei Erkrankung und Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums
- mit Eintritt in die Elternzeit, ohne während der Elternzeit tätig zu sein
- mit Freistellung ohne Bezüge mehr als einen vollen Kalendermonat ab Beginn der Freistellung von der Arbeit
- mit Feststellung der Schwerbehinderung , welche zur kostenlosen Nutzung des Nahverkehrs berechtigen würde, mit Ablauf des Monats des Feststellung
Datenschutzhinweis
„Mit dem Versenden der „Anmeldung und Änderung eines Deutschlandticket-Jobticket“ erklären Sie Ihre Einwilligung in die notwendige Verarbeitung Ihrer übermittelten Daten gemäß Art. 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe a) DSGVO. Hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer Daten bei der RSAG verweisen wir auf deren Datenschutzerklärungen unter www.rsag-online.de.“